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OLG Schleswig, 28.01.2021 - 15 UF 204/20 |
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Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer Gewaltschutzanordnung Unanfechtbarkeit von Entscheidungen in Verfahren der einstweiligen Anordnung in Familiensachen Unterbliebene mündliche Erörterung eines Antrags
Verfahrensgang
- AG Kiel, 04.11.2020 - 57 F 278/20
- OLG Schleswig, 28.01.2021 - 15 UF 204/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 16.08.2012 - 5 UF 221/12
Bemessung der Ladungsfrist in Gewaltschutzsachen
Auszug aus OLG Schleswig, 28.01.2021 - 15 UF 204/20
Eine mündliche Erörterung im Sinne der §§ 57 Satz 2, 32 Abs. 1 Satz 1 FamFG liegt zwar auch dann vor, wenn ein Beteiligter nicht zum Termin erscheint, obgleich er ordnungsgemäß geladen worden ist und daher lediglich eine einseitige mündliche Erörterung mit dem erschienenen Beteiligten stattfindet (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. August 2012 - 5 UF 221/12, FamRZ 2013, 316).Eine mündliche Erörterung im Sinne der §§ 57 Satz 2, 32 Abs. 1 Satz 1 FamFG liegt zwar auch dann vor, wenn ein Beteiligter nicht zum Termin erscheint, obgleich er ordnungsgemäß geladen worden ist (OLG Frankfurt, FamRZ 2013, 316), und daher lediglich eine einseitige mündliche Erörterung mit dem erschienenen Beteiligten stattfindet.
- OLG Zweibrücken, 02.03.2011 - 6 WF 222/10
Einstweilige Anordnung im Sorgerechtsverfahren: Beschwerdefähigkeit der …
Auszug aus OLG Schleswig, 28.01.2021 - 15 UF 204/20
Zweck der mündlichen Erörterung ist es, die Sachaufklärung zu fördern, rechtliches Gehör zu gewähren und Gelegenheit zur gütlichen Einigung zu geben (OLG Zweibrücken, FamRZ 2011, 1243 = BeckRS 2011, 06256). - AG Ludwigsburg, 09.05.2001 - 7 C 75/01
Veröffentlichung einer Werbeanzeige für eine Rechtsanwaltskanzlei; Unterlassung …
Auszug aus OLG Schleswig, 28.01.2021 - 15 UF 204/20
Ein unanfechtbarer Beschluss kann durch eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung nicht anfechtbar werden (vgl. BGH, NJW-RR 2001, 1569).